BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

Kategorie: Steuern | 16. August 2017

Laut BFH darf das Hauptzollamt, nachdem es eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, nicht gegenüber dem Drittschuldner anordnen, dass die ursprüngliche Verfügung zwar dem Grunde nach weiter gelten, insbesondere den Rang an der gepfändeten Forderung wahren, das Zahlungsverbot (Arrestatorium) jedoch vorübergehend suspendiert sein soll (Az. VII R 5/16).

Weitere Informationen: BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025 . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 . . . ... [weiterlesen]

Schlichtungsstelle ab 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig . . . ...

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen . . . ... [weiterlesen]

Archiv