BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

Kategorie: Steuern | 16. August 2017

Laut BFH darf das Hauptzollamt, nachdem es eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, nicht gegenüber dem Drittschuldner anordnen, dass die ursprüngliche Verfügung zwar dem Grunde nach weiter gelten, insbesondere den Rang an der gepfändeten Forderung wahren, das Zahlungsverbot (Arrestatorium) jedoch vorübergehend suspendiert sein soll (Az. VII R 5/16).

Weitere Informationen: BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung . . .

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der . . . ... [weiterlesen]

Länder setzen sich für Sicherung der . . . ...

Der Bundesrat hat am 18. Oktober eine Entschließung gefasst, die . . . ... [weiterlesen]

Archiv