BFH: Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer Gebietskörperschaft an einer Mitunternehmerschaft

Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2019

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei einem als Regiebetrieb geführten BgA einer Kommune („Beteiligung an einer KG“) das um Verluste eines weiteren BgA (Dauerverlustgeschäft nach § 8 Abs. 7 KStG) gekürzte handelsrechtliche Jahresergebnis ist (Az. VIII R 43/15).

Weitere Informationen: BFH: Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer Gebietskörperschaft an einer Mitunternehmerschaft

Quelle: www.datev.de

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