BFH: Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis nach Abschn. I Nr. 4 ATE i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG mit dem Unionsrecht

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Januar 2022

Der BFH holt eine Vorabentscheidung des EuGH zu der Frage ein, ob eine unter Progressionsvorbehalt steuerfreie „begünstigte Tätigkeit“ nach Abschn. I Nr. 4 des Auslandstätigkeitserlasses nicht vorliegt, wenn ein Entwicklungshilfeprojekt nicht im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe stattfindet, sondern durch Mittel der EU finanziert wird (Az. I R 20/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Geschäftsklima für Selbständige auf Talfahrt . . .

18 % der Selbständigen befürchten lt. ifo Institut, ihr Geschäft . . . ... [weiterlesen]

Katzenhalterin haftet für Tierarztkosten . . .

Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet . . . ... [weiterlesen]

Archiv