BFH: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

Kategorie: Steuern | 28. Februar 2018

Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. So entschied der BFH (Az. III R 10/16). Der hierfür vorgesehene Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) sei auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 verfassungsgemäß. Die Entscheidung erging zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 AO.

Weitere Informationen: BFH: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

Quelle: www.datev.de

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