BFH: Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Kategorie: Steuern | 7. Februar 2018
Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. So entschied der BFH (Az. VIII R 32/15).
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Quelle: www.datev.de