BFH: Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben

Kategorie: Steuern | 7. Februar 2018

Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. So entschied der BFH (Az. VIII R 32/15).

Weitere Informationen: BFH: Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundestag aufgelöst: Bundestagspräsidentin Bas fordert alle . . . ...

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Bundestagspräsidentin am 27.12.2024 darüber informiert, . . . ... [weiterlesen]

Im Job an Weihnachten und zur . . . ...

Wer an den Feiertagen im Erwerbsjob beschäftigt ist und was . . . ... [weiterlesen]

Archiv