BFH: Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sog. Mehrentnahmen in Vorjahren
Kategorie: Steuern und Recht | 14. November 2024
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust i. S. d. § 15a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen ist, soweit eine nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung unterblieben ist (Az. IV R 10/22).
Quelle: www.datev.de