BFH: Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche Krankenkassen

Kategorie: Steuern | 5. September 2018

Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) beruht, mindern sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Dies hat der BFH mit Urteil vom 6. Juni 2018 entschieden (Az. X R 41/17).

Weitere Informationen: BFH: Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche Krankenkassen

Quelle: www.datev.de

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