BFH: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO-RhPf

Kategorie: Steuern und Recht | 31. März 2022

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Versorgungsleistungen auch dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie zwar dem Grunde nach auf einer ländergesetzlichen Sonderregelung zur Hoferbfolge beruhen, der Höhe nach aber erst im Anschluss an den Erbfall durch Vertrag festgelegt werden (Az. X R 4/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Schnellere Genehmigung für Erneuerbare-Energien-Anlagen . . .

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Zulassungsverfahren nach . . . ... [weiterlesen]

Dolmetscher nicht vereidigt: Prozess muss wiederholt . . . ...

Findet die strafrechtliche Hauptverhandlung unter Zuhilfenahme eines nicht vereidigten Dolmetschers . . . ... [weiterlesen]

Archiv