BFH: Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung
Kategorie: Steuern | 16. August 2019
Der BFH hatte zu klären, ob im Falle der Verpachtung nur eines Grundstücks durch eine Besitz-GbR an eine Betriebs-GmbH der Wegfall der personellen Verflechtung durch Vereinigung aller Anteile an der Betriebsgesellschaft in der Hand nur eines Besitzgesellschafters zwingend zur Betriebsaufgabe der Besitz-GbR führt, oder ob die Grundstücksverpachtung fortan als Betriebsverpachtung anzusehen ist mit der Folge, dass keine Aufdeckung der stillen Reserven zu erfolgen hat (Az. IV R 12/16).
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Quelle: www.datev.de