BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft
Kategorie: Steuern | 22. Mai 2020
Der BFH entschied, dass das FG die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten darf, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Az. X R 9/19).
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Quelle: www.datev.de