BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2020

Der BFH entschied, dass das FG die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten darf, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Az. X R 9/19).

Weitere Informationen: BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umstellung auf das BZSt online.portal und . . . ...

Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. . . . ... [weiterlesen]

Archiv