BFH: Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung
Kategorie: Steuern | 9. Januar 2020
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge. Dies entschied der BFH (Az. V R 46/17).
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Quelle: www.datev.de