BFH: Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen
Kategorie: Steuern und Recht | 16. August 2024
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. des EURLUmsG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt (Az. I R 16/23).
Quelle: www.datev.de