BFH: Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Kategorie: Steuern | 20. August 2018

Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt. Dies entschied der BFH (Az. IX R 9/17).

Weitere Informationen: BFH: Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Quelle: www.datev.de

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