BFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
Kategorie: Steuern | 27. März 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen ist, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist (Az. II R 34/15).
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Quelle: www.datev.de