BFH: Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht sind einkommensteuerbar

Kategorie: Steuern | 19. Dezember 2019

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine einmalige Ausgleichszahlung, die auf einen geschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag zurückzuführen ist, wonach auf die Auszahlung des zustehenden Betrags zum vereinbarten Termin gegen Eintragung einer Grundschuld zzgl. Zinsen im Grundbuch verzichtet wird und die Auszahlung des Betrags zuzüglich Zinsen erst nach dem Ableben des letztversterbenden Erblassers erfolgen soll, einen steuerpflichtigen Zinsanteil enthält (Az. VIII R 22/17).

Weitere Informationen: BFH: Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht sind einkommensteuerbar

Quelle: www.datev.de

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