BFH zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten – Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag

Kategorie: Steuern | 28. Juni 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Entschädigung, die ein Landwirt dafür erhält, dass er die auf seinem Hof betriebene Schweinehaltung dauerhaft und insbesondere unter Verzicht auf bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen auf den gegenwärtigen Umfang begrenzt, einer passiven Rechnungsabgrenzung zugänglich ist, und welcher Zeitraum dabei ggf. zugrunde zu legen ist (Az. VI R 96/13).

Weitere Informationen: BFH zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten – Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025 . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 . . . ... [weiterlesen]

Schlichtungsstelle ab 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig . . . ...

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen . . . ... [weiterlesen]

Archiv