BFH zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes
Kategorie: Steuern | 7. März 2018
Der BFH hatte zu entscheiden, wann der Elternteil, bei dem ein Kind nicht gemeldet ist, der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil widersprechen kann (Az. III R 2/169).
Weitere Informationen: BFH zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes
Quelle: www.datev.de