BFH zum Geltungsbereich der Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 EStG

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juni 2021

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern einschließt, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind (Az. VIII R 45/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien: BRAK veröffentlicht . . . ...

Für KI-Anwendungen in Anwaltskanzleien gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Doch sie . . . ... [weiterlesen]

Längere Postlaufzeiten ab 2025: Gesetzliche Fristen . . . ...

Seit dem 01.01.2025 gelten in Deutschland längere Postlaufzeiten. Behördliche und . . . ... [weiterlesen]

Archiv