BFH zum Gewinn i. S. des § 34a Abs. 2 EStG
Kategorie: Steuern | 22. August 2019
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Rahmen der Feststellung des nicht entnommenen Gewinns auch außerbilanziell hinzugerechnete Gewinnanteile – hier Erträge aus der Aufdeckung stiller Reserven infolge der Verschmelzung einer Tochterkapitalgesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft – zu berücksichtigen und den Kommanditisten der Muttergesellschaft zuzurechnen sind (Az. IV R 13/17).
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Quelle: www.datev.de