BFH zum Grundstückstausch: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme

Kategorie: Steuern | 21. März 2018

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Ermittlung des Gewinns aus der Entnahme eines im Jahr 1984 durch einen Grundstückstausch erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücks unterstellt werden kann, dass der Steuerpflichtige die stillen Reserven des im Jahr 1984 weggetauschten Grundstücks gemäß § 6c i. V. m. § 6b EStG auf das seinerzeit erhaltene und nun entnommene Grundstück übertragen hat, wenn er weder einen Veräußerungsgewinn aus dem Tauschgeschäft erklärt noch ein Verzeichnis nach § 6c Abs. 2 EStG geführt hat (Az. VI R 68/15).

Weitere Informationen: BFH zum Grundstückstausch: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EFRAG: Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung . . . ...

Die EFRAG hat der EU-Kommission einen Standard für die freiwillige . . . ... [weiterlesen]

Was die neue EU-Kommission zur Stärkung . . . ...

Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv