BFH zum Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Juli 2021
Der BFH hat entschieden, dass die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt (Az. V B 29/20).
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Quelle: www.datev.de