BFH zum Rechtsweg im Datenschutz
Kategorie: Steuern | 25. Juni 2020
Der BFH hat entschieden, dass die Datenschutz-Grundverordnung auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar ist (Az. II B 82/19).
Weitere Informationen: BFH zum Rechtsweg im Datenschutz
Quelle: www.datev.de