BFH zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG
Kategorie: Steuern und Recht | 4. April 2024
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Haftungsvergütung der Komplementärin einer nach der Tonnage besteuerten Schifffahrtsgesellschaft auch insoweit Bestandteil des fiktiven Gewerbeertrags im Sinne von § 7 Satz 3 Alternative 1 GewStG ist, als sie auf die Zeit nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft entfällt (Az. IV R 14/21).
Quelle: www.datev.de