BFH zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n. F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen
Kategorie: Steuern | 20. September 2017
Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i. V. m. § 15b EStG. So entschied der BFH (Az. VIII R 57/14).
Weitere Informationen: BFH zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n. F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen
Quelle: www.datev.de