BFH zum Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

Kategorie: Steuern | 6. Dezember 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Gemeinde die Vorsteuern zur Errichtung eines Marktplatzes abziehen kann, da der Platz seitens der Gemeinde als Bestandteil eines Betriebs gewerblicher Art angesehen wird (Az. V R 62/16).

Weitere Informationen: BFH zum Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umstellung auf das BZSt online.portal und . . . ...

Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. . . . ... [weiterlesen]

Archiv