BFH zum Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes
Kategorie: Steuern | 6. Dezember 2017
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Gemeinde die Vorsteuern zur Errichtung eines Marktplatzes abziehen kann, da der Platz seitens der Gemeinde als Bestandteil eines Betriebs gewerblicher Art angesehen wird (Az. V R 62/16).
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Quelle: www.datev.de