BFH zur Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Januar 2022
Der BFH hatte sich mit Fragen zur Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auseinanderzusetzen (Az. X R 3/20).
Quelle: www.datev.de