BFH zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten
Kategorie: Steuern | 31. Oktober 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob das FA in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen hat und ob es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen kann (Az. V R 21/18).
Weitere Informationen: BFH zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten
Quelle: www.datev.de