BFH zur Aufhebung der Grunderwerbsteuer
Kategorie: Steuern | 6. August 2020
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zur Rückgängigmachung der Steuerfestsetzung von Grunderwerbsteuer vorliegt, wenn die Klägerin die erworbene Wohnung wegen unbehebbarer Baumängel (die Wohnung ist kleiner, als angeboten) zurückgegeben hat (Az. II R 4/18).
Weitere Informationen: BFH zur Aufhebung der Grunderwerbsteuer
Quelle: www.datev.de