BFH zur Aufhebung der Grunderwerbsteuer

Kategorie: Steuern | 6. August 2020

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zur Rückgängigmachung der Steuerfestsetzung von Grunderwerbsteuer vorliegt, wenn die Klägerin die erworbene Wohnung wegen unbehebbarer Baumängel (die Wohnung ist kleiner, als angeboten) zurückgegeben hat (Az. II R 4/18).

Weitere Informationen: BFH zur Aufhebung der Grunderwerbsteuer

Quelle: www.datev.de

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