BFH zur Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage
Kategorie: Steuern | 20. September 2017
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin beauftragten Dachsanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des dem Ehemann gehörenden Gebäudes als Werkleistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes an ihren Ehemann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind (Az. V R 59/16).
Weitere Informationen: BFH zur Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage
Quelle: www.datev.de