BFH zur depotübergreifenden Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG
Kategorie: Steuern | 29. November 2017
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Rahmen der Antragsveranlagung des § 32d Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung bestehender „Altverluste“ eine depotübergreifende Verrechnung der laufenden Verluste gemäß § 20 Abs. 6 EStG nach den Regeln des § 43a Abs. 3 EStG zu erfolgen hat und ob hieran mit der Verrechnung der „Altverluste“ gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG anzuknüpfen ist (Az. VIII R 23/15).
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Quelle: www.datev.de