BFH zur Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb
Kategorie: Steuern und Recht | 14. April 2022
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie dem durch § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ausgesprochenen gesetzgeberischen Willen, den nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG angesetzten Wert als Größe für die maßgeblichen Anschaffungskosten zu berücksichtigen, Rechnung getragen wird, wenn im konkreten Fall bei der damaligen Entnahmehandlung des Vaters mit der Ausbuchung zum Buchwert bei diesem keine steuerliche Folge gezogen wurde (Az. IX R 3/21).
Quelle: www.datev.de