BFH zur fortgesetzten Tätigkeit in der Insolvenz

Kategorie: Steuern | 28. November 2019

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die bloße Duldung einer (freiberuflichen) Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis die aufgrund dieser Umsätze entstehende Umsatzsteuer zu einer Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO macht (Az. V R 51/17).

Weitere Informationen: BFH zur fortgesetzten Tätigkeit in der Insolvenz

Quelle: www.datev.de

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