BFH zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten
Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020
Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten gegenüber sich selbst zu einer vom Erwerb des Erben abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit führt (Az. II R 1/16).
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Quelle: www.datev.de