BFH zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten gegenüber sich selbst zu einer vom Erwerb des Erben abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit führt (Az. II R 1/16).

Weitere Informationen: BFH zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Quelle: www.datev.de

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