BFH zur Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F.

Kategorie: Steuern | 14. Mai 2018

Laut BFH ist eine Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F. auch dann durchzuführen, wenn an einem Spezial-Sondervermögen nur ein Anleger beteiligt ist. Die gesonderte Feststellung wirke auch in diesem Fall wie eine einheitliche Feststellung gegenüber dem Anleger und dem Spezial-Sondervermögen (Az. VIII R 20/14).

Weitere Informationen: BFH zur Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a. F.

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglichte steuerfreie . . . ...

Das FG Hamburg hat erneut entschieden, dass nach seiner Ansicht . . . ... [weiterlesen]

Keine wirksame Klagerhebung per E-Mail oder . . . ...

Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, obwohl sie vor . . . ... [weiterlesen]

Archiv