BFH zur Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft – Kürzung um fiktive Wertaufholung

Kategorie: Steuern | 7. Februar 2018

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine Wertaufholung für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorzunehmen ist, wenn deren Kapital nach der Teilwertabschreibung zunächst herabgesetzt, anschließend wieder erhöht und die Beteiligung schließlich zu einem die Anschaffungskosten übersteigenden Kaufpreis veräußert worden ist (Az. IV R 19/14).

Weitere Informationen: BFH zur Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft – Kürzung um fiktive Wertaufholung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Abgeordnete stimmen für . . . ...

Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der . . . ... [weiterlesen]

Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds . . .

Das FG Schleswig-Holstein entschied über die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv