BFH zur Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO
Kategorie: Steuern und Recht | 25. Juli 2024
Ein vorläufiger Sachwalter ist lt. BFH zumindest dann als Verfügungsberechtigter i. S. d. § 35 AO anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt (Az. VII R 16/21).
Quelle: www.datev.de