BFH zur Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten

Kategorie: Steuern | 24. Oktober 2019

Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden. Dies entschied der BFH (Az. III R 24/16).

Weitere Informationen: BFH zur Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten

Quelle: www.datev.de

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