BFH zur Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige

Kategorie: Steuern | 11. Oktober 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein sog. Mischbetrieb vorliegt, dessen Zuordnung sich nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit richtet, wenn unterschiedlich klassifizierte Tätigkeiten eines Unternehmens nicht „nebeneinander“, sondern „nacheinander“ für dasselbe Produkt oder dieselbe Leistung erbracht werden – Abgrenzung zwischen Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe (Az. III R 20/14).

Weitere Informationen: BFH zur Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umstellung auf das BZSt online.portal und . . . ...

Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. . . . ... [weiterlesen]

Archiv