BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden
Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017
Der BFH entschied, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den Kindergeldanspruch ausschließen kann, nur den Ausländerbehörden obliegt. Die Familienkassen haben insoweit kein eigenes Prüfungsrecht (Az. III R 32/15).
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Quelle: www.datev.de