BFH zur Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Kategorie: Steuern | 25. Juli 2018

Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob die unterschiedliche Grundsteuerbelastung in Ost- und Westberlin gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, zumal auch nicht auf die gleichen Wertverhältnisse 1935/1964 abgestellt wird. Das Verfahren war durch Beschluss vom 22.10.2014 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 11/14 ausgesetzt (Az. II R 16/13).

Weitere Informationen: BFH zur Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Quelle: www.datev.de

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