BFH zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Oktober 2023
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde (Az. II R 2/21).
Quelle: www.datev.de