BFH zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines „Beteiligungsbetrags“ des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Februar 2024
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei den im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells zu zahlenden Beteiligungsbeiträgen um Verbindlichkeiten handelt, die im Rahmen von Neuwagengeschäften eingegangen werden oder ob diese Beträge den Anschaffungskosten des von der Leasinggesellschaft zurückerworbenen Fahrzeugs zuzurechnen sind (Az. XI R 20/20).
Quelle: www.datev.de