BFH zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Kategorie: Steuern | 2. Januar 2019

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sind, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur Verfügung stellt (Az. V R 37/17).

Weitere Informationen: BFH zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Quelle: www.datev.de

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