BFH zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen
Kategorie: Steuern | 28. Mai 2020
Die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG (Post-Richtlinie), die als von „öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit ist. Dies entschied der BFH (Az. V R 36/19).
Weitere Informationen: BFH zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen
Quelle: www.datev.de