BFH zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

Kategorie: Steuern und Recht | 3. März 2022

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen ist, sodass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern (Az. VIII R 17/19).

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Quelle: www.datev.de

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