BFH zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals
Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für die verpflichtende Erneuerung des durch Wurzeleinwuchs beschädigten Anschlusskanals für Mischwasser vom auf den eigenen Grundstück befindlichen Revisionsschacht bis hin zum sich auf den öffentlichen Grund unter der Straße befindlichen Hauptkanal im Zuge eines Abrisses eines Einfamilienhauses und Neubaus eines zur Vermietung vorgesehenen Zweifamilienhauses als Herstellungskosten des neugebauten Gebäudes oder als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen zu qualifizieren sind (Az. IX R 2/19).
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Quelle: www.datev.de