BFH zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Juni 2024
Der BFH hatte zu klären, ob im Rahmen der Aktivkohlereaktivierung in Drehrohröfen dem bei der Verbrennung des Erdgases entstehenden Kohlendioxid die gleiche prozessspezifische nichtenergetische Bedeutung zukommt, wie im Rahmen des vom EuGH entschiedenen Falls der Kristallzuckerherstellung (Az. VII R 1/21).
Quelle: www.datev.de