BFH zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Mai 2021

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht i. S. des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG zwischen einem Versorgungsbetrieb und einer Bädergesellschaft über ein nur in Betriebsbereitschaft vorgehaltenes und nicht für den Publikumsverkehr geöffnetes Hallenbad nicht hergestellt werden kann, da ein Hallenbad im Standby-Betrieb für die Bädergesellschaft keine wirtschaftliche Bedeutung von einigem Gewicht entfaltet (Az. I R 41/17).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BEG IV verkündet – Verpflichtung der . . . ...

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der . . . ... [weiterlesen]

Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum . . . ...

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. . . . ... [weiterlesen]

Archiv