BFH: Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen „Spin-Off“ vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Dezember 2021

Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i. S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. Dies entschied u. a. der BFH (Az. VIII R 7/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die verpflichtende E-Rechnung kommt – Was . . . ...

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen . . . ... [weiterlesen]

Herbstprognose 2024: Allmähliche Erholung unter widrigen . . . ...

Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten . . . ... [weiterlesen]

Archiv